Seltsames Problem

  • [M17xR3]

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  • Seltsames Problem

    Guten Morgen

    Ich habe ein Seltsames Problem mit meinem Lapi :(
    Manchmal wird beim Starten die Grafikkarte einfach nicht erkannt. Im Bios wird sie dann nicht angezeigt und auch der NV Treiber meint das keine passende Karte vorhanden ist. Habe ein 560GTX drinn. Alle Treiber sind aktuel und auch das A12 Bios ist drauf. Nach einem Neustart ist sie dann wider da.


    Ein anderes Problem quält mich auch noch. Ich habe manchmal in Spielen Freezes von ca. 4 Sekunden. Spiele FARCRY 3 und Siedler 7. Habe kein Ruckln und um die 40-50 FPS laut Fraps. Habe gestern mal mit GPU-Z eine Log File erstellt und gemerkt das die Karte immer wieder runtertaktet für kurze Zeit. Aber das schon bei 73 Grad. Ist etwas seltsam oder?


    mfg leiti008
  • Wenn du noch VOS hast würd ich den in Anspruch nehmen sobald du wieder zu Haus bist.
    Aber das schon bei 73 Grad. Ist etwas seltsam oder?

    Bei dieser Temperatur sollte sie noch nicht throtteln ?( aber da dein Bild kurz einfriert und nicht ruckelt wird was anderes der Grund sein.
    Hast du den Graka Treiber von Dell oder Nvidia drauf ?

    PS.: sieh dir das mal an.
    [Starke periodische Frameeinbrüche] Gelöst - M15X!

    LG sox
    M17xR2/ i7 620m/ 4870m
    M17xR2/ i7 920xm/ 5870m CF
    M11xR1
    M11xR3
    M15x/ i7 940xm/ GTX670MX







    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sox ()

  • Danke für die Antwort
    Das mit dem Link hat mal geholfen. Hab denn Windows Search Dienst ausgemacht, jetzt ist ruhe :)
    Hab den Nvidia Treiber drauf. Der Treiber sagt, laut Update ist er aktuell. Muss nur schaun ob auch das VBios passt da ich bei den Treiber von DELL eines gefunden habe der wichtig ist scheinbar.

    Ja werd ich machen wenn ich zuhause bin
  • Ich denke, Dell bietet international Support an. Falls sich das Problem also nicht softwareseitig lösen lässt, würde ich mal nachfragen. Kostet ja "nichts" ;)
    M17xR3 (RIP): 580M GTX / i7- 2760 QM / 128 GB SSD, 500 GB HDD / 8 GB Ram / Blue-Ray Laufwerk
    XPS 13: i5-6200U / 256 GB SSD / 8 GB Ram / Full-HD Display
  • Von so einem Upgrade würde ich, solange du noch VOS hast, eher abraten:

    Erstens hast du auf die neue Karte in den meisten Fällen keine Garantie (und so eine Karte geht schon relativ gerne ein) und Zweitens sieht Dell das gar nicht gerne, wenn da selbständig Teile ausgetauscht werden und hebt somit deine ganze Garantie auf.

    Es sei denn, du lässt durch Dell ein Upgrade vornehmen, allerdings solltest du dich dann auf ein nettes Sümmchen gefasst machen ;)
    M17xR3 (RIP): 580M GTX / i7- 2760 QM / 128 GB SSD, 500 GB HDD / 8 GB Ram / Blue-Ray Laufwerk
    XPS 13: i5-6200U / 256 GB SSD / 8 GB Ram / Full-HD Display
  • Auf eine neu gekaufte Grafikkarte hat man IMMER Garantie, und das sogar noch wenn der Hersteller die aus irgendwelchen obskuren Gründen ausschliessen möchte, da rechtlich unzulässig. Auch die Garantie auf das Alienware Gerät verfällt natürlich nicht, blos weil man da eine andere Grafikkarte reinsteckt. Verursacht man dadurch Schäden, wofür man sich aber schon wirklich sehr saublöde anstellen müsste, fällt das natürlich nicht mehr unter Herstellergarantie.

    Ist mir ein Rätsel woher solche Aussagen wie hier herkommen, da damit das Gegenteilige der momentan gültigen Rechtslage einfach so behauptet wird.
    M18xR2 | i7-3630QM | Duale AMD HD 7970M mit mod vBIOS | 8 GB Kingston @ 1000 MHz | SSD 256 GB 830 Boot + SSD 512 GB 840 Pro Datengrab
  • Mit neuer Karte meinte ich eigentlich nicht "neu" im eigentlichen Sinn, sondern neuer als die Alte (jetzige) ^^ Ich bin halt davon ausgegangen, dass die "neue" Karte auf Ebay gekauft wird und da gibt es in den meisten Fällen keine Garantie.

    Dass Dell mit so einem Tausch kein Problem hat, ist mir allerdings neu... aber gut... ich lass mich auch gerne eines besseren belehren :)
    M17xR3 (RIP): 580M GTX / i7- 2760 QM / 128 GB SSD, 500 GB HDD / 8 GB Ram / Blue-Ray Laufwerk
    XPS 13: i5-6200U / 256 GB SSD / 8 GB Ram / Full-HD Display
  • Bitte Garantie und Gewährleistung voneinander trennen.

    Die Garantie gibt ein Hersteller oder Verkäufer freiwillig, ein gutes Beispiel hierfür ist der VOS. Auch wenn wir dafür zahlen ist es ein freiwilliger Zusatzvertrag. Auf Grund dieser Freiwilligkeit kann der Anbieter bestimmte Bedingungen daran knüpfen. Bei Dell fällt darunter, dass wir unsere Geräte nicht weiter öffnen dürfen als es uns die Serviceklappe am Boden gestattet. Wird der Laptop nun von nicht authorisiertem Personen (von Dell beauftragte Techniker, in einzelfällen nach telefonischer oder schriftlicher Rücksprache der Kunde selbst) geöffnet verfällt die Garantie (VOS).

    Nun gibt es aber auch noch die gesetzlich geregelte Gewährleistung mit einer Regellaufzeit von 24 Monaten. Diese wird freilich nicht so leicht ausgehebelt wie die Garantie. Um den Regelungen hier folge zu leisten reicht es aus, wenn fachkundige Personen die Pflege des Gerätes übernehmen. Das heißt jedoch, dass selbst das Reinigen der Lüfter eigentlich in einer PC-Werkstatt oder zumindest eben von fachkundigen Personen (keine erfahrenen Laien) durchgeführt werden müsste.

    Wie auch immer, in beiden Fällen gibt es ein Sprichwort welches einem hilft den Anspruch zu bewahren:
    Was Dell nicht weiß macht sie nicht heiß.
    Die ausgetauschte Karte wandert in die Schublade und wenn es zum Servicefall kommt verbaut man sie eben flott wieder, klappe halten und freuen, dass Dell den VOS-Typen schickt. Solange man denen nicht zu viel erzählt können die seeeehr kulant sein. So habe ich bereits eine VOS-Verlängerung für ein defektes Notebook angeboten bekommen.

    Die nachgekaufte GraKa bei Ebay kommt in den meisten Fällen auch mit einer gesetzlichen Gewährleistung daher, vorrausgesetzt natürlich sie wurde von einem Händler verkauft. In diesen Fällen sollte man sich jedoch schlau machen wie die Gesetze rund um die Gewährleistung in dem Land des Verkäufers gestaltet sind.
    Bei Privatverkäufen sieht dies anders aus, da hat man dann tatsächlich keinen Anspruch auf eine Gewährleistung. Wobei auch hier der häufig zu lesende Spruch "keine Rücknahme wegen Privatverkauf" auch nur bedingt stimmt. Ist die Ware schon bei Erhalt defekt hat man selbstverständlich das Recht sein Geld wieder zu bekommen.
    Bastard Operator From Hell
    M11X M15x M17xR2 - i7-920xm@4*4,6 - GTX 680m@1GHz/2GHz - RGB-Display - Link
  • Auch wenn wir hier wohl etwas vom Thema abkommen, darf ein wichtiger Punkt deinem Post nicht fehlen: Bei der Gewährleistung tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, sprich der Kunde muss nachweisen, dass der Mangel von Anfang an gegeben war. Hierzu Zitat Wikipedia (ich hoffe, dass ist hier gestattet ^^):
    Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer – insb.
    dem Verbraucher – nicht möglich ist, ohne den erheblichen Aufwand eines
    Gutachtens nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war.
    Die andere Sache, die man vielleicht noch erwähnen sollte, ist, dass die Gewährleistung nach 2 Jahren endet, der VOS kann aber auf bis zu 5 Jahren verlängert werden.

    Allerdings hat luzipha mit dem Satz "Was Dell nicht weiß macht sie nicht heiß." natürlich auch Recht. So würden es wohl die meisten Kunden sehen und so lasse ich das Thema "Garantie/Gewährleistung" von meiner Seite (mit großer Wahrscheinlichkeit) auch stehen.

    mfg
    M17xR3 (RIP): 580M GTX / i7- 2760 QM / 128 GB SSD, 500 GB HDD / 8 GB Ram / Blue-Ray Laufwerk
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