Rücktritt vom Kaufvertrag

  • [M17xR1]

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Rücktritt vom Kaufvertrag

    Halllo zusammen,

    ich habe am 10.11.2009 mein Alienware M17X bestellt. Direkt bezahlt und habe als Lieferdatum den 23.11.2009 per Mail bestätitg bekommen.

    Am Montag den 16.11.2009 kam eine Mail mit der Info, das Notebook wäre verschickt, mit einem Link zu UPS.

    Leider steht bei UPS seit diesem Tag "REchnungsdaten erhalten" und keine Trackinginformation.

    Mein Verkäufer (Bin Gewerbekunde bei Dell) schreibt mir nur, das ich das Gerät bald bekommen werde, und das alles normal laufen würde.



    Ich spiele mit dem Gedanken vom Vertrag zurück zu treten da ich mitlerweile sehr verärgert bin. Kann mir jemand sagen ob ich ein Rücktrittsrecht habe, da das Gerät extra für mich zusammen gebaut wurde.



    Viele Grüße aus dem Soonwald
  • das mit dem status bei UPS ist ganz normal. solange sich das paket auf dem weg von china nach eindhoven befindet, ändert sich der status nicht. erst wenn es hier in holland angekommen ist, erhältst du regelmäßige updates. von china bis nach NL kann es ca. 5 werktage brauchen.

    zum rückgaberecht: als privatperson wäre das kein problem. wie das für geschäftskunden aussieht - keine ahnung. einfach mal in den AGBs von dell/alienware nachlesen.
  • "[...] Was es gibt, ist ein Widerrufsrecht bei Rechtsgeschäften, die auf eine bestimmte Art und Weise (zB per Fernabsatz (Telefon, Internet) oder an der Haustür) zustande kommen. Dieses gilt aber auch nur dann, wenn der Käufer ein Verbraucher iSd § 13 BGB ist. Für Unternehmer iSd § 14 BGB gilt dieses Widerrufsrecht nicht [...]"

    alles klar?! ;)
  • So habe grade nochmal drüber nachgedacht du kannst vom KV zurücktretten allerdings erst wenn du 2 mal gemahnt hast da es sich aber um ein Fixkauf handelt d.h du hast ein bestimmten termin bestätigt bekommen kannst du direkt vom KV zurücktretten. Bsp. das beste beispiel ist wenn du eine Hochzeitsorte um 23.11 dein Hochzeitstag bestellt hast und diese am 24 kommt da braucht du nicht mahnen da du sie nicht mehr verwenden kannst. Willst du sicher gehen dann schreibe eine Mahnung und gebe eine angemessene Frist zum nachliefern sollte nichts passieren kannst du vom KV zurücktreten und ggf. Schadenersatz verlanngen.
  • struselix schrieb:

    "[...] Was es gibt, ist ein Widerrufsrecht bei Rechtsgeschäften, die auf eine bestimmte Art und Weise (zB per Fernabsatz (Telefon, Internet) oder an der Haustür) zustande kommen. Dieses gilt aber auch nur dann, wenn der Käufer ein Verbraucher iSd § 13 BGB ist. Für Unternehmer iSd § 14 BGB gilt dieses Widerrufsrecht nicht [...]"

    alles klar?! ;)
    Leider greift aber das BGB nicht bei Unternehmen..... lieber im HGB nachschlagen!^^
  • Seiyaru schrieb:

    struselix schrieb:

    "[...] Was es gibt, ist ein Widerrufsrecht bei Rechtsgeschäften, die auf eine bestimmte Art und Weise (zB per Fernabsatz (Telefon, Internet) oder an der Haustür) zustande kommen. Dieses gilt aber auch nur dann, wenn der Käufer ein Verbraucher iSd § 13 BGB ist. Für Unternehmer iSd § 14 BGB gilt dieses Widerrufsrecht nicht [...]"

    alles klar?! ;)
    Leider greift aber das BGB nicht bei Unternehmen..... lieber im HGB nachschlagen!^^
    andere geben sich zumindest etwas mühe... "schlag nach" ist ja eine sehr hilfreiche antwort. wenn er damit was anfangen kann, hätte er seine frage hier bestimmt nicht gepostet.
  • struselix schrieb:

    Seiyaru schrieb:

    struselix schrieb:

    "[...] Was es gibt, ist ein Widerrufsrecht bei Rechtsgeschäften, die auf eine bestimmte Art und Weise (zB per Fernabsatz (Telefon, Internet) oder an der Haustür) zustande kommen. Dieses gilt aber auch nur dann, wenn der Käufer ein Verbraucher iSd § 13 BGB ist. Für Unternehmer iSd § 14 BGB gilt dieses Widerrufsrecht nicht [...]"

    alles klar?! ;)
    Leider greift aber das BGB nicht bei Unternehmen..... lieber im HGB nachschlagen!^^
    andere geben sich zumindest etwas mühe... "schlag nach" ist ja eine sehr hilfreiche antwort. wenn er damit was anfangen kann, hätte er seine frage hier bestimmt nicht gepostet.
    naja lies mal meinen 2 Post dort habe ich es erklärt aber er müsste das selber wissen als Gewerblicherkunde :thumbup: