Umtausch,Geldzurück,Entschädigung Whatever

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  • Umtausch,Geldzurück,Entschädigung Whatever

    Also ich hab mir vor gut 1 1/2 einen alienware M17x R3 Notbook gekauft war am anfang auch sehr zufrieden mit ihm nur dan sind die Probleme eines nach dem anderen gekommen.
    1.Ich musste immer eine unterlage unter den Laptop legen weil er sonst überhitze kurz darauf entschloss ich mich ein Coolpad zu kaufen das das problem auch sehr schnell wieder löste.
    2.Er gab nach knapp einem halben jahr den geist auf ergebnis Motherboard kaputt.
    3.Nach einem weiteren halben jahr war dan die grafikkarte dran.
    Und nun ist meine Festplatte im Arsch und er hängt und stürtz die ganze zeit ab oder anderweiltige sachen passieren wie blue,green,white oder blackscreen. :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen weil ich will diesen Laptop nicht mehr behalten ich bin total unzufrieden damit das ein 2300 € teures Gerät nach gut einem halebn jahr soooooo viele maken aufweißt.
    Und nun stell ich mir die frage ob ich ein recht auf oder Ersatz oder Entschädigung habe.
  • Nach der Rechtslage hat jemand das Recht auf Wandlung oder Neulieferung, nachdem zwei Nachbesserungsversuche eines gleichen Mangels missglückten.

    Das dein Notebook überhitzte liegt mit höchster Wahrscheinlichkeit daran, dass die Kühl-Lamellen der Heatpipe verstaubt waren/sind. Das man danach gelegentlich schauen sollte, wenn sich Symptome wie Überhitzung zeigen, spricht für sich.

    Ich würde an deiner Stelle einfach mal beim technischen Support anrufen und deine Sachlage in angemessener Weise erklären und nach einer entsprechenden Lösung fragen (wie z.B. ein evtl Austausch).
    Alienware 18 | i7-4800QM | Nvidia 980M SLi | 16 GB RAM | mSATA M4 128GB / SSD 840 750GB / 1TB SSD MX300 | Broadcom 4352 | 1080p | Blu-Ray | Windows 10 |

    Lenovo Thinkpad X220T | i5 | 8 GB RAM | M4 256GB SSD |
  • Ja ich habe noch ein ganzes 1 1/2 garatie.


    und was ist da jetz dein problem? dann ruft dort an schilder dein problem und fertig.
    entweder schicken se nen techniker oder sollst es einsenden wie auch immer.


    Und das problem mit der überhitzung liegt nich an den lamelen


    es wird ja trotzdem ein problem mit dem kühler/lüfter/wlp geben.




    hier oder bei google kannste dich über die wandlung schlau machen.
    nur da du das ja laut aussage noch nicht beanstandet hast steht das ja sowieso außer frage.

    deutsche-anwaltshotline.de/rec…Nin6Luj8bkCFUlZ3godWzYAgQ

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von NelsoNTBD ()

  • Melde jeden Defekt sofort bei Dell, ohne dich lang selbst damit rumzuärgern. Du hast Vor-Ort-Service am nächsten Arbeitstag. Das heißt, du meldest den Defekt, und schon am nächsten Arbeitstag kennst du einen Termin, zu dem ein Techniker bei dir daheim (oder im Büro oder sonst wo) auf der Matte stehen wird, und das defekte Teil austauschen wird.

    Das wird er so lange und so oft machen, wie du Hardwareprobleme hast - und dich kostet das nichts als den Anruf bei Dell.

    Irgendwann wird es Dell auch zu bunt und sie werden dir ein Austauschgerät oder sonst was anbieten. Wenn du darauf schneller keinen Bock mehr hast als Dell, dann frag bei Dell nach Alternativen. Hier im Forum wird dir wahrscheinlich niemand sagen können, welche Lösungen Dell dir anbieten kann, und Rechtsberatung darf dir hier auch niemand geben.
    M11xR3: Core i7-2617M • 8GB DDR3 • GT540M 2GB • 1366x768 • 512GB SATA6Gb/s SSD • LAN/WLAN/WiDi/Bluetooth/WWAN/GPS • Win10 Pro x64
    13 R3: Core i7-7700HQ • 16GB DDR4 • GTX1060 6GB • 2560x1440 Touch • 2x 1TB m.2-PCIe-SSD • WLAN/Miracast/Bluetooth • Win10 Pro x64
  • HaT-Tr1cK schrieb:

    Nach der Rechtslage hat jemand das Recht auf Wandlung oder Neulieferung, nachdem zwei Nachbesserungsversuche eines gleichen Mangels missglückten.


    Da muß ich dich etwas korrigieren. Es muß nicht 2x den gleichen Defekt aufweißen, können auch 2 verschiedene Defekte sein.
    Ein kleiner Auszug:
    " Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gerät an genau der gleichen
    Stelle wieder kaputt geht, oder ob ein neuer Defekt auftritt. Selbst
    wenn innerhalb der Gewährleistungsfrist zwei völlig
    verschiedene Defekte auftreten, muss der Kunde nur zwei
    Reparaturversuche akzeptieren. Danach ist er im Rahmen der
    Gewährleistung zum Rücktritt berechtigt."
    Quelle: kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/

    Gruß Rossy